Verfassungsgerichtshof annulliert das Programm „Cash-for-Car“
17.04.2020Was kann der Arbeitgeber jetzt tun?
Groß war das Tamtam um die Einführung der Mobilitätsprämie. mit der die Arbeitnehmer dazu bewegt werden sollten, ihr Firmenfahrzeug „freiwillig" zurückzugeben. Im Gegenzug erhielt dieser dann eine Prämie, die in nur geringem Maße besteuert wurde.
Auf Klage von Umweltschutzorganisationen und Gewerkschaften annulliert der Verfassungsgerichtshof die Maßnahme. Zwar erkannte der Hof an, dass das Ziel der Reduzierung der Firmenfahrzeuge im Kontext der Umweltschutzes gerechtfertigt sei, aber die gewählten Mittel seien nicht zielführend.
Warum soll ein Arbeitnehmer von der Maßnahme Gebrauch machen dürfen und ein anderer (der vorher keinen Firmenwagen besaß, nicht. Der Verfassungsgerichtshof störte sich auch an der Tatsache, dass es keinerlei Kontrolle gab, wie die Mittel ausgegeben werden? Was nützt es der Umwelt, wenn der Arbeitnehmer das eigene Fahrzeug anstelle des Firmenfahrzeuges für den Arbeitsweg nimmt, anstatt auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen?
Der Gesetzgeber hat aber auch das „Mobilitätsbudget" eingeführt (Gesetz vom 17. März 2019). Inwiefern dieses Gesetz der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten wird, bleibt abzuwarten. Das Gesetz ist aber anders formuliert und sieht auch vor, dass die Besteuerung der Zulagen ändert, je nachdem wie die Mittel verwendet werden.
Inzwischen hat der FÖD Finanzen auch bestätigt, dass eine Mobilitätszulage durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden kann.